AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Volle Betriebe GmbH
1. Geltungsbereich / B2B
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Volle Betriebe GmbH (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden über Leistungen in den Bereichen Branding, Webdesign, Foto- und Videoproduktion, Social Media, Online-Marketing sowie verwandte Dienstleistungen.
Die Leistungen der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht Vertragspartner.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (z. B. E-Mail) zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Grundlage der Zusammenarbeit ist das jeweilige Angebot der Agentur. Mit Annahme des Angebots in Textform kommt der Vertrag zustande.
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung.
Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen und werden nach Aufwand bzw. gemäß vereinbartem Tagessatz oder Stundensatz vergütet.
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich (Fixtermin) in Textform vereinbart wurden.
3. Korrekturen und Änderungswünsche
Sofern nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturrunden im Projektpreis enthalten. Eine Korrekturrunde umfasst eine gebündelte Rückmeldung des Kunden zu einem übermittelten Zwischenstand.
Weitere Änderungen, zusätzliche Korrekturen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs werden als Zusatzleistung nach Aufwand berechnet.
Die Agentur behebt eigene technische Fehler oder Abweichungen von vereinbarten Vorgaben unabhängig von der Anzahl der Korrekturrunden.
Änderungen aufgrund nachträglicher Geschmacksänderungen, neuer Anforderungen oder nicht vereinbarter Ziele gelten als kostenpflichtige Zusatzleistungen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle zur Durchführung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung, soweit sie aus seinem Unternehmen stammen oder von ihm beizubringen sind.
Rückmeldungen, Freigaben oder Änderungswünsche hat der Kunde innerhalb von 5 Werktagen ab Zugang in Textform zu erteilen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, ist die Agentur berechtigt, die Arbeiten auf Basis des letzten Standes fortzuführen und/oder nach angemessener Erinnerung eine Abnahme gemäß Ziffer 5 zu verlangen.
Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung führen zu einer angemessenen Anpassung vereinbarter Fristen. Entstehender Mehraufwand kann zusätzlich berechnet werden.
Der Kunde stellt – soweit erforderlich – organisatorische Voraussetzungen bereit (insbesondere Ansprechpartner bzw. Entscheider, Zugang zu Räumen oder Standorten, Verfügbarkeit von Mitarbeitern, interne Freigaben).
Die Bereitstellung von Darstellern, Locations, Requisiten oder externen Ressourcen durch die Agentur erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich im Angebot vereinbart ist.
Wartezeiten, zusätzliche Termine oder Verlängerungen, die durch vom Kunden zu vertretende Umstände entstehen (z. B. fehlende Vorbereitung, Nichtverfügbarkeit, verspätete Freigaben), werden nach Aufwand vergütet.
5. Abnahme
Soweit die Agentur Werkleistungen erbringt, fordert sie den Kunden nach Fertigstellung zur Abnahme in Textform auf.
Der Kunde hat innerhalb von 7 Werktagen ab Zugang der Abnahmeaufforderung wesentliche Mängel in Textform zu rügen.
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb der Frist keine wesentlichen Mängel rügt oder die Leistung produktiv nutzt, veröffentlicht, live schaltet oder Dritten zugänglich macht.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Projektleistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, wie folgt abgerechnet:
50 % bei Auftragserteilung
50 % nach Abnahme
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, laufende Arbeiten bis zum Zahlungseingang auszusetzen. Fristen verschieben sich entsprechend.
Gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahnkosten bleiben vorbehalten.
7. Retainer- und laufende Leistungen
Laufende Leistungen werden gemäß Angebot als Leistungspakete erbracht.
Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Mehrleistungen außerhalb des vereinbarten Pakets werden als Zusatzleistungen nach Aufwand berechnet.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur bestehen.
8. Zusatzaufwand, Reise- und Nebenkosten
Soweit nach Aufwand abgerechnet wird, gilt als Stundensatz: vereinbarter Tagessatz geteilt durch 8.
Verlängerungen am Produktionstag, Wartezeiten oder Zusatzaufwände, die der Kunde zu vertreten hat, werden nach Stunden berechnet.
Anfahrten innerhalb eines Radius von 30 km (einfache Strecke) sind kostenfrei. Darüber hinaus werden Reisekosten nach üblichen Pauschalen sowie notwendige Auslagen (z. B. Parkgebühren, Maut) berechnet.
Bei längeren Anfahrten kann eine Übernachtung erforderlich sein. Angemessene Kosten werden vorab angekündigt und berechnet.
9. Höhere Gewalt und Terminverschiebungen
Bei witterungsbedingten oder sonst erforderlichen Terminverschiebungen erfolgt eine Abstimmung mit dem Kunden.
Bereits entstandene oder nicht stornierbare Fremdkosten trägt der Kunde, sofern die Verschiebung nicht von der Agentur zu vertreten ist.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen beide Parteien zur angemessenen Terminverschiebung.
10. Nutzungsrechte und Rohdaten
Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung übertragen.
Der Kunde erhält ein zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den finalen Ergebnissen für eigene Unternehmenszwecke.
Rohdaten, offene Projektdateien oder editierbare Arbeitsdateien sind nicht Bestandteil der Leistung und werden nur gegen gesonderte Vergütung herausgegeben.
Bei Einsatz von Drittmaterial gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.
11. Referenzen
Die Agentur ist berechtigt, Arbeiten sowie Kundennamen und Logos als Referenz zu verwenden. Ein Widerspruch ist aus berechtigten Gründen jederzeit möglich.
12. Fremdleistungen und Plattformen
Kosten für externe Leistungen werden gesondert berechnet.
Ein wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Entscheidungen von Plattformen oder Drittanbietern liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur.
13. Haftung
Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf wesentliche Vertragspflichten und auf den vorhersehbaren Schaden sowie der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für vom Kunden bereitgestellte Inhalte übernimmt die Agentur keine Haftung.
14. Projektabbruch
Kündigt der Kunde einen Auftrag vor Fertigstellung, werden alle bis dahin erbrachten Leistungen sowie entstandene Kosten vollständig berechnet.
Bereits geleistete Anzahlungen werden mit den offenen Ansprüchen verrechnet.
15. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung nicht öffentlicher Informationen.
16. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur hinsichtlich Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Agentur.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.